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Das Qualitätssystem des BSCEs sieht 4 Hauptelemente vor und ist für alle Mitglieder verbindlich
ZulassungsbedingungenIn den Zulassungsbedingungen sind die Standards bezüglich der Grundausbildung, der Berufstätigkeit, dem Mindestalter und des Umfanges der Supervisions- bzw. Coaching-Ausbildung definiert. BerufsethikDie Berufsethik und der Berufskodex bildet für BSC – Berater/innen die Basis ihres beruflichen Handelns. In ihm sind das Menschenbild, die Verhaltensregeln in Bezug auf die Klienten und Auftraggebenden, die Verpflichtung zum Qualitätssystem und die Ombudsstelle verankert. QualitätssicherungJedes BSC-Mitglied verpflichtet sich zur Einhaltung von Qualitätssicherungsmaßnahmen welche 4 Kriterien umfassen:
Im Abstand von 3 Jahren wird vom Qualitätsteam eine Überprüfung vorgenommen. OmbudsstelleDie Ombudsstelle steht allen Auftraggebern und Klienten von BSC-Supervisoren/innen und Coaches zur Verfügung. Sie kann bei nicht selbst lösbaren Konflikten oder Beschwerden, die das Beratungsverhältnis betreffen kostenlos beansprucht werden. In Kontakt kommen Sie mit der Ombudsstelle per E-Mail an ombudsstelle☺supervision-coaching.it . |
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